1. Allgemeines
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alleNutzungsverträge über den internetbasierten Zugang zur ‚Leaders von Morgen‘ Lernplattform, die zwischen der 361Extended Reality GmbH, Goethestraße 21,80336 München („vonMorgen“) und ihren Vertragspartnern(„Kunde“) geschlossen werden. Abweichende AGB des Kunden finden auf Nutzungsverträge keine Anwendung, es sei denn, vonMorgen stimmt ihrerAnwendung ausdrücklich in Schriftform zu.
(2) DieAllgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der 361 ExtendedReality GmbH und deren Kunden. Kunden sind sowohl Privatkunden als auch gewerbliche Kunden (Konsument).
(3) AlleLeistungen (sowohl Warenlieferungen als auch sonstige Leistungen), die von der 361Extended Reality GmbH für den Kunden (Konsument) erbracht werden, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese werden durch dieAuftragserteilung an uns ausdrücklich anerkannt.
2. Vertragsgegenstand
(1) Die SupraTix GmbH betreibt das digitale Software-as-a-Service Ökosystem „SupraTix“ über das MediumInternet und stellt diese ihren Kunden zur Verfügung.Die 361 Extended Reality GmbH bietet ihren Kund*innen digitale Lerninhalte über das Ökosystem von SupraTix im eigenen Bereich namens ‚Leaders von Morgen‘ an.
(2) Vertragsgegenstand ist der internetbasierte Zugang zur ‚Leaders von Morgen‘ Lernplattform in ihrer jeweils aktuellen Version, mit den implementierten Funktionalitäten sowie die Nutzung der durch die 361 Extended Reality GmbH auf der Lernplattform bereitgestellten Inhalte für dieDauer des Nutzungsvertrages durch die Kunden.
3.Umfang der Services
(1) Während derVertragslaufzeit erhält der Kunde Zugriff auf alle Funktionen der Lernplattform, je nach Auswahl der Lizenz.
(2) Weitere Leistungen durch vonMorgen sind nicht Vertragsbestandteil. Es besteht keine Möglichkeit der Interaktion mit einzelnen Speakern bezüglich der Inhalte einzelner Lernmodule.
(3) vonMorgen ist berechtigt, diesen Nutzungsvertrag zu ändern sowie die Services zu überarbeiten und denFunktionsumfang zu erweitern, ohne dadurch die vereinbarten Services wesentlich einzuschränken. vonMorgen wird dem KundenÄnderungen dieses Nutzugsvertrages vier Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail an die hinterlegte Kontaktadresse ankündigen. Dabei wird vonMorgen dem Kunden die Änderungen sowie dieFrist zum Widerspruch mitteilen und ihn auf die Folgen des Widerspruchshinweisen. Der Widerspruch kann per E-Mail an die angegebene Adresse erfolgen.Widerspricht der Kunde der Änderung nicht schriftlich oder per E-Mail innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird dieÄnderung Vertragsbestandteil. Widerspricht der Kunde, werden sich die Parteien einvernehmlich auf eine Lösung verständigen. Im Falle einer Nichteinigung ist vonMorgen berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
4. Verfügbarkeit der Services
(1) vonMorgen stellt denKund*innen die Services 24 Stunden und 365 Tage pro Kalenderjahr zur Nutzung zurVerfügung.
(2) vonMorgen ist berechtigt, die Services für acht Stunden pro Monat fürWartungsarbeiten zu unterbrechen, wenn Arbeiten an ihrem Server und/odersonstigen Leistungsinhalten vorzunehmen sind, die ohne eine Unterbrechung derLeistungen nicht durchgeführt werden können. vonMorgenberücksichtigt, die Wartungsfenster, nach Möglichkeit, außerhalb der üblichen Nutzungszeit der Kund*innen zu legen. Die Zeitender Wartungsfenster gelten nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit im Sinne derZiffer 4 (1) dieser AGB.
(3) Für internet- oder netzbedingte Ausfallzeiten und insbesondere für Ausfallzeiten, in denen die Services aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von vonMorgen liegen, wie z.B. Höhere Gewalt,Verschulden Dritter, etc., über das Internet nicht zu erreichen sind, ist vonMorgen nicht verantwortlich.
5. Rechte des Kunden,Nutzungsvoraussetzungen
(1) Die jeweiligenAccounts der Mitarbeiter*innen eines B2B Kunden sind nicht übertragbar, auch nicht auf weitere Mitarbeiter*innen des Kunden.
(2) DieInanspruchnahme der Services ist technisch von der Anmeldung des jeweiligen Mitarbeiter des Kunden abhängig. Dafür muss der Mitarbeiter des Kunden sich mit seinerE-Mail Adresse und einem vom ihm gewählten Passwort anmelden. Die Eingabe von Profildaten ist freiwillig. Mit der Einladung von Mitarbeiter*innen aus demUnternehmen eines Kunden gilt die jeweilige Lizenz als vergeben. Der Kunde kann die jeweilige Lizenz erst nach Deaktivierung des Mitarbeiter*inaccounts wieder neuvergeben.
(3) Sämtliche Rechte an den digitalen Inhalten verbleiben bei vonMorgen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Lerninhalte oder sonstige Inhalte von vonMorgen auf eigene Rechner oder sonst außerhalb des Serversystems von SupraTix zu kopieren.
(4) Der Kunde darf die digitalen Inhalte und sonstigeInhalte von vonMorgen nicht an Dritte weitergeben (d.h. weder veräußern, noch vermieten oder verleihen) und Dritten nicht zugänglich machen.
(5) Der Kunde darf die digitalen Inhalte und sonstige Inhalte von vonMorgen nicht übersetzen, abändern, bearbeiten, dekompilieren, zurückentwickeln oder disassemblieren. Gesetzlich zwingende Rechte unter dem Urhebergesetz bleiben unberührt.
6. Rechte des Kunden, Nutzungsvoraussetzungen
(1) Widerrufsrecht Um dasWiderrufsrecht des Kunden auszuüben, muss der Kunde der 361 Extended RealityGmbH mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. E-Mail, ein mit der Postversandter Brief) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Dafür ist keine besondere Form notwendig.
(2). Wahrung Widerrufsfrist Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist an folgende Anschrift absendet: 361 Extended Reality GmbH, Goethestraße 21, 80366 München, Email: info@vonmorgen.io
(3) Folgen des Widerrufs
(3.1) Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat die 361 Extended Reality GmbH dem Kunden alle Zahlungen, die die361 Extended Reality GmbH vom Kunden erhalten hat, einschließlich derVersandkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von 361 Extended RealityGmbH angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem dieMitteilung über den Widerruf dieses Vertrags vom Kunden bei der 361 ExtendedReality GmbH eingegangen ist.
(3.2) Für diese Rückzahlung verwendet die 361 Extended Reality GmbH dasselbeZahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
(4) Im Falle von Kaufverträgen, in denen die 361 Extended Reality GmbH dem Kunden nichtausdrücklich angeboten hat, im Fall des Widerrufs die Waren selbst abzuholen, kann die 361 Extended Reality GmbH die Rückzahlung verweigern, bis die 361Extended Reality GmbH die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass der Kunde die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
7. Vertragslaufzeit
(1) DerNutzungsvertrag tritt, soweit nichts anderes im Angebot vereinbart wurde, mitUnterzeichnung durch beide Parteien in Kraft.Die Vertragslaufzeit wird im Vertrag festgehalten.
(2) Das Recht zur Kündigung des Nutzungsvertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Zur fristlosen Kündigung ist vonMorgen insbesondere berechtigt, wenn derKunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der‚Leaders von Morgen‘ Lernplattform und der Services verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teilschriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.
(3) Mit Beendigung des Nutzungsvertrages ist derKunde nicht mehr berechtigt, die Services, inklusive der Lernplattform, oderTeile davon zu nutzen.
8.Nennung als Referenzkunde
(1) vonMorgen ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden in Pressemitteilungen oder sonstigen Marketingmaterialien sowie auf den Webseiten von vonMorgen zu benennen. DerKunde kann der Nennung schriftlich (E-Mail ist ausreichend) widersprechen.
(2) Die Angabe kann dabei auch mit der Darstellung des Firmenlogos des Kunden erfolgen. Der Kunde räumt vonMorgen zu diesem Zweck ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbaresNutzungsrecht hinsichtlich der hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechte ein.
9.Preise undZahlung
(1) a) Gewerbekunden zahlen für dieBereitstellung der digitalen Inhalte eine Servicegebühr in Höhe des in dem Nutzungsvertrag vereinbarten Betrags pro Mitarbeiter*innenlizenz.
b) Privatkund*innen geben im Onlineshop durch das Klicken des „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ein verbindliches Anbot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Mit dem Klick werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. Allein unseren Preislisten und im Onlineshop angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Beim Kauf im Onlineshop stehen ihnen die angebotenen Zahlsysteme zur Verfügung.
(2) DieServicegebühr für gewerbliche Kunden ist nutzungsunabhängig und fällt auch an, wenn sich weniger als die vereinbarteHöchstzahl der Mitarbeiter*innenaccounts gemäß erworbener Mitarbeiter*innenlizenzen registrieren und/oder Mitarbeiter*innen den Service nicht in Anspruch nehmen.
(3) DieServicegebühr für gewerbliche Kunden ist für jedesVertragsjahr im Voraus zu zahlen.
(4) Die jeweiligeServicegebühr für gewerbliche Kunden ist innerhalb von30 Tagen nach Zugang der jeweiligen Rechnung von vonMorgen bei dem Kunden auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto von vonMorgen zu zahlen.Sämtliche Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
10.Mängelhaftung, Haftung
(1) vonMorgen gewährleistet die Funktions- und dieBetriebsbereitschaft der ‚Leaders vonMorgen‘ Lernplattform und der Services nach den Bestimmungen diesesNutzungsvertrages.
(2) vonMorgen ist zur sofortigen Sperre der eingestellten Inhalte des Kunden oder in besonderen Fällen des Zugangs zur der Lernplattform berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die durch den Kunden gespeicherten Inhalte rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte vonMorgen davon in Kenntnis setzen.
(3) Die Haftung von vonMorgen auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oderfalscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten beiVertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 10 eingeschränkt.(
4) vonMorgen haftet nicht im Falle einfacherFahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten odersonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind dieVerpflichtung zur rechtzeitigen Bereitstellung der Services, deren Freiheit vonMängeln, die ihre Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie etwaige Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung der Services ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kundenoder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
(5) Soweit vonMorgen gemäß Ziffer 10 (3) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die vonMorgen beiVertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die vonMorgen bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden undFolgeschäden, die Folge von Mängeln der Services sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung derServices typischerweise zu erwarten sind.
(6) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigenErfüllungsgehilfen von vonMorgen.
(7) vonMorgen haftet nicht im Fall von HöhererGewalt. Dies gilt insbesondere für eine Nichteinhaltung derVerfügbarkeitszusage in Ziffer 10 (1) dieser AGB.
(8) Für den Verlust von Daten haftet vonMorgen insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, vorÜbermittlung der Daten und/oder später – soweit es ihm technisch möglich war –Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
11. Vertraulichkeit
(1) Die Parteien haben alle Vertraulichen Informationen, die eine Partei der anderen Parteiunter dem Vertrag mitteilt oder von der anderen Partei erhält, vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zweck der Leistungserbringung zu benutzen.
(2) Die Parteien werden Vertrauliche Informationen vor unbefugtem Zugriff schützen und mit dergleichen Sorgfalt behandeln, die sie bei ihren eigenen, gleichermaßenVertraulichen Informationen anwenden, mindestens jedoch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
(3) DieseVertraulichkeitsverpflichtungen gelten nicht für Informationen, die der empfangenden Partei bekannt waren, bevor sie sie von der anderen Partei unter dem Vertrag erhalten hat, oder die empfangende Partei ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen der anderen Partei selbständig entwickelt hat, oder die empfangende Partei von einem Dritten erlangt hat, der in Bezug auf die Nutzung und Weitergabe dieser Informationen nicht an Beschränkungen gebunden ist, oder ohne Verschulden oder Zutun der empfangenden Partei allgemein bekannt sind oder werden oder die eine Partei gegenüber der empfangenden Partei durch schriftliche Erklärung von der Vertraulichkeit ausgenommen hat, oder die Offenlegung durch ein richterlichen oder behördlichen Beschluss angeordnet wird.
12. Datenschutz
(1) Die Parteien werden die jeweils anwendbaren Datenschutzbestimmungen beachten. Soweit derKunde besondere Verarbeitungen durch vonMorgen wünscht, stellt der Kunde sicher, dass er zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten auch berechtigt ist.
(2) vonMorgen wird bei der Erbringung seinerServices als Auftragsverarbeiter für den Kunden tätig nach Maßgabe des gesondert vereinbarten Auftragsverarbeitungsvertrages.
13.Schlussbestimmungen
(1) Der Vertrag sowie die unter ihm getroffenen Vereinbarungen unterliegen dem Recht derBundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. AusschließlicherGerichtsstand ist der Sitz von vonMorgen.
(2) Es bestehen keine mündlichen Vereinbarungen zu dem Vertrag. Änderungen oder Ergänzungen desVertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für denVerzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oderundurchführbaren Bestimmung so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für denFall, dass die Parteien nachträglich feststellen, dass der Vertrag lückenhaft ist.